Jede „Klassenpflegschaft“ (= alle Eltern einer Klasse, die sorgeberechtigt sind) wählt beim ersten Elternabend zwei Elternvertreter. Diese laden in Absprache mit der jeweiligen Klassenlehrerin zu den Elternabenden ein und leiten diese.
Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat einer Schule. Dieser wählt bei der ersten Elternbeiratssitzung im Oktober eine(n) Elternbeiratsvorsitzende(n) und eine Stellvertretung. Der Elternbeirat trifft sich ca. zwei Mal pro Schuljahr. Er berät, kommuniziert Themen und organisiert die Elternmithilfe bei Schulveranstaltungen.